Rechtsprechung
   LG Berlin, 22.01.2008 - 27 O 992/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33597
LG Berlin, 22.01.2008 - 27 O 992/07 (https://dejure.org/2008,33597)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.01.2008 - 27 O 992/07 (https://dejure.org/2008,33597)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 27 O 992/07 (https://dejure.org/2008,33597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,33597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht für einstweilige Verfügung bei fehlender Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht für einstweilige Verfügung bei fehlender Abmahnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 02.05.2000 - 21 W 988/00

    Veranlassung zur Klageerhebung bei groben Verstößen gegen die journalistische

    Auszug aus LG Berlin, 22.01.2008 - 27 O 992/07
    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des OLG München vom 02.05.2002 - 21 W 988/00.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des OLG München vom 02.05.2002 - 21 W 988/00).

  • KG, 11.06.1999 - 9 W 2247/99

    Abwehr ehrverletzender Äußerungen zur Vermeidung der Kostenfolge gemäß § 93

    Auszug aus LG Berlin, 22.01.2008 - 27 O 992/07
    Das ist im Bereich der Äußerungsdelikte auch im einstweiligen Verfügungsverfahren in der Regel nur der Fall, wenn der in Anspruch Genommene einer vorherigen vorgerichtlichen Abmahnung nicht nachgekommen ist, es sei denn, dass eine vorherige Abmahnung aus Zeitgründen nicht mehr möglich erscheint, oder der Verletzte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Schädigers oder sonstiger Umstände davon ausgehen durfte, er werde ohne Inanspruchnahme des Gerichts ohnehin nicht zu seinem Recht kommen (vgl. KG, Beschl. v. 11.06.1999 - 9 W 2247/99 m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht